Betreutes Wohnen Kriegkstraße

 

Bewohnerinnen und Bewohner

Das Betreute Wohnen richtet sich an

  • Substituierte, die Betreuung und Hilfen in Anspruch nehmen möchten,
  • Frauen und Männer, die sich nach langer Suchtmittelabhängigkeit für ein abstinentes Leben bzw. einen kontrollierten Drogengebrauch entschieden haben,
  • DrogengebraucherInnen, bei denen andere therapeutische Betreuungsangebote noch nicht gegriffen haben,
  • Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und auf rollstuhlgerechtes und barrierefreies Wohnen angewiesen sind
  • abhängigkeitserkrankte Menschen, die zum Personenkreis nach § 53 SGB XII gehören.

Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die künftigen BewohnerInnen Stabilisierungs- bzw. Reduzierungswillen zeigen und bereit sind, aktiv an der Erreichung der im Hilfeplan festgelegten Ziele mitzuarbeiten.